Direktzahlungen
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Keine Grenze für Holdings Eine Begrenzung der jährlichen Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen mit Holdingstrukturen wird es auch im Zuge der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis 2027 nicht geben. Ein vom Europaparlament in die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat eingebrachter Vorschlag, wonach die Zahlungen an Agrarholdings aus der Ersten Säule auf 500.000 Euro und die aus der Zweiten Säule auf eine Million Euro im Jahr begrenzt werden sollten, traf bei den Mitgliedstaaten auf keine Gegenliebe. Ziel des Vorhabens, das vor allem auf Betreiben von Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses in die Parlamentsvorschläge zur GAP Eingang gefunden hatte, war es, insbesondere den teils oligarchischen Strukturen...
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