Experten beantworten Ihre Fragen
Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@ulmer.de oder Fax 0711/2140-340. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten.
- Veröffentlicht am

Überfahrtsrecht Auf meinen landwirtschaftlichen Grundstücken rund um den Hof sind nahezu überall Überfahrtsrechte eingetragen, für dahinter liegende Grundstücke. Es steht nirgends, wo die Überfahrtsberechtigten über mein Grundstück fahren dürfen. Kann ich einen Weg (Überfahrtsrecht), der direkt über meine Hofstelle führt, an die Grundstücksgrenze verlegen? M. K. aus D. Das eingetragene Geh- und Fahrtrecht ist eine Grunddienstbarkeit. Nach § 1023 BGB kann der Eigentümer verlangen, die Ausübung einer auf einen Teil des Grundstücks beschränkten Grunddienstbarkeit auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle zu verlegen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für den Eigentümer besonders beschwerlich ist. Dies gilt auch,...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
