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Veröffentlicht am
Überfahrtsrecht Auf meinen landwirtschaftlichen Grundstücken rund um den Hof sind nahezu überall Überfahrtsrechte eingetragen, für dahinter liegende Grundstücke. Es steht nirgends, wo die Überfahrtsberechtigten über mein Grundstück fahren dürfen. Kann ich einen Weg (Überfahrtsrecht), der direkt über meine Hofstelle führt, an die Grundstücksgrenze verlegen? M. K. aus D. Das eingetragene Geh- und Fahrtrecht ist eine Grunddienstbarkeit. Nach § 1023 BGB kann der Eigentümer verlangen, die Ausübung einer auf einen Teil des Grundstücks beschränkten Grunddienstbarkeit auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle zu verlegen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für den Eigentümer besonders beschwerlich ist. Dies gilt auch,...
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