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Neonikotinoidverbot

Veröffentlicht am
Klage abgewiesen In Frankreich ist das Neonikotinoidverbot höchstrichterlich bestätigt worden. Das oberste Verwaltungsgericht wies eine Klage gegen das im September 2018 in Kraft getretene Anwendungsverbot für Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Thiacloprid und Acetamiprid ab. Nach Einschätzung der Richter zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Wirkstoffe schädliche Auswirkungen auf Bienen und andere bestäubende Insekten haben. Vorgegangen gegen das Verbot war die Branchenorganisation der Pflanzenschutzmittelhersteller.
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