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Gilt auch für Heilquellen

Schutzgebiete

Veröffentlicht am
Das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland wurde am 30. August verkündet. Artikel 3, in dem das Pflanzenschutzgesetz geändert wird, trat am 1. September in Kraft. Unter anderem die Verwendung des Wirkstoffs Glyphosat wurde dort eingeschränkt. Zur Meldung „Jetzt wird es enger für Glyphosat" in BWagrar 37/2021 oder online mit Webcode 5729 haben sich folgende Ergänzungen ergeben: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist auch in Heilquellenschutzgebieten verboten. Unter der Zwischenüberschrift „Ausnahmen" aufgeführten Ausnahmen beziehen sich nicht auf das im Text beschriebene Glyphosatverbot. Die Ausnahmen gelten nur für die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden in FFH-Gebieten.
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