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Handelspraktiken
- Veröffentlicht am
Seit Juni 2021 sind in Deutschland unlautere Handelspraktiken zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen sowie umsatzmäßig kleineren Lieferanten verboten. Wer als Lieferant von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist oder wer von solchen Vorfällen weiß, kann sich über ein Online-Beschwerdeformular per E-Mail oder telefonisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden. Betroffene müssten nicht befürchten, durch die Beschwerde ihre Lieferbeziehung zu gefährden, denn per Gesetz ist die BLE dazu ermächtigt, die Identität der Betroffenen sowie alle sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Informationen vor Offenlegung zu schützen. Der Betroffene müsse dazu...
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