Vorantragsverfahren beachten
Mehr FAKT
Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium will auch im letzten Jahr der Förderperiode des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) den Neueinstieg und die Erweiterung ohne Beschränkungen zulassen.
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Wie das Stuttgarter Agrarressort vergangene Woche mitteilte, wird der zusätzliche Finanzmittelbedarf 2022 erneut über ein Vorantragsverfahren ermittelt. Damit könnten die Finanzmittel für das FAKT bis zum Ende der aktuellen EU-Planungsperiode präzise ausgesteuert werden. Gleichzeitig sollen die Antragsteller rechtzeitig vor Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2022 Hinweise für die Planung ihrer Agrarumweltmaßnahmen erhalten. So sollten unter anderem geplante Verpflichtungsübertragungen angegeben werden, erklärte das Ministerium. Vorantragsverfahren Das Ministerium wies darauf hin, dass Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen oder Erweiterungen einer oder mehrjähriger Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2022 zwingend im...
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