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Krankenkasse

Veröffentlicht am
Keimfrei Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), bei denen im Vorfeld einer geplanten Operation das methicillin-resistente Bakterium Staphylococcus aureus (MRSA) nachgewiesen wird, können sich die Kosten für eine vorsorgliche Entfernung dieses Keims erstatten lassen. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in der vergangenen Woche hingewiesen. Demnach sieht die Satzung der LKK die Übernahme der betreffenden Kosten vor, sofern die MRSA-Sanierung nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung abgerechnet werden kann. Voraussetzung sei zudem der regelmäßige berufliche Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren. Sind Kontaktpersonen des Betroffenen ebenfalls mit MRSA besiedelt,...
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