Novelle Arzneimittelgesetz
Aktuell für Tierhalter
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Anfang November ist die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten, mit der der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung minimiert werden soll. Halter von Masttieren, die Mitteilungsverpflichtungen haben, müssen beim Einsatz von Medikamenten mit antibakteriell wirksamen Stoffen künftig das Datum der ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels angeben. Werden in einem Halbjahr keine Arzneimittel mit antibakteriell wirksamen Stoffen angewendet, muss dies der Behörde als sogenannte „Nullmeldung" mitgeteilt werden. Die Versicherung des Tierhalters, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat, kann nun auch elektronisch direkt in die Datenbank erfolgen. Neu ist auch, dass Antibiotika mit der...
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