Bestimmung geändert
Limit für Peak beim Maisanbau aufgehoben
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Mit Änderungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde die Anwendungsbestimmung NG355 für das Maisherbizid Peak nicht mehr erteilt. Anwendungsbestimmung NG355 lautete: Mit diesen und anderen Prosulfuron-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden. Beim Nachbau von Mais nach Mais gibt es somit keine Einschränkung der Anwendung von Peak mehr. | Dr. Friedrich Merz, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart
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