Pfandpflicht und Plastiktütenverbot
Ohne Plastik
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Ab 2022 wird das Pfand auf fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Bislang waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Einweggetränkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen gilt noch eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Daneben trat zum 1. 1. 2022 ein Verbot für Tragetaschen aus Kunststoff in Kraft. Nur sehr leichte Plastiktüten, die sogenannten...
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