Tierarzneimittel
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Neuer Rechtsrahmen Für Tierarzneimittel gilt in Deutschland jetzt ein neuer Rechtsrahmen: Seit dem 28. Januar 2022 ist in allen EU-Mitgliedstaaten sowohl von der pharmazeutischen Industrie und den zuständigen Behörden als auch von Tierärzten und Tierhaltern die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung anzuwenden. Zeitgleich ist in Deutschland erstmals ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Es fasst die für Tierarzneimittel geltenden Vorschriften, die bisher im Arzneimittelgesetz geführt waren, zusammen. Mit der Neuregelung der EU-Verordnung soll der Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter eingeschränkt werden, um die Entstehung und Verbreitung von Resistenzen zu begrenzen. Zusätzlich ist jetzt eine nationale Erfassung...
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