Hinweise des Ministeriums Ländlicher Raum
Die Antragstellung startet
In den kommenden Tagen treffen auf den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg die Unterlagen zur Antragstellung 2022 ein. Die Antragstellung ist ab Mitte März ausschließlich über
www.fiona-antrag.de
möglich. Dies gilt auch für die nachträgliche Beantragung einzelner Maßnahmen und Flächen.
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Für den Fall, dass Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie zum Beispiel den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für ökologische Vorrangflächen (ÖVF) oder den Angaben zur Aktivierung der Zahlungsansprüche (ZA), im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes sowie die Abgabe eines Datenbegleitscheines Voraussetzung für die Prämiengewährung. Registriernummer und PIN Für den Zugang zu FIONA wird zur Registriernummer eine PIN benötigt, die identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist. Eine neue PIN kann über den Online-Erneuerungsantrag auf der FIONA-Startseite beantragt werden. Mit Absenden des Erneuerungsantrages...
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