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Nachgefragt bei Polizeihauptkommissar Herbert Rogg

Straftat: Fehlende Pflichtversicherung

Auf welche Dinge achtet die Polizei bei der Überprüfung von zulassungsfreien, landwirtschaftlichen Anhängern besonders und wo gibt es Bemessungsspielräume? Wir haben bei der Verkehrspolizeiinspektion Ravensburg nachgefragt. | Interview: Frederik Masur  
Veröffentlicht am
Polizeipräsidium Ravensburg
BWagrar: Herr Rogg, wie viele Beanstandungen gibt es jährlich in Ihrer Dienststelle an landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Straßenverkehr? Rogg: Hierzu liegen uns leider keine Zahlen vor, auch landesweit nicht. BWagrar: Welcher Straftatbestand liegt vor, wenn ein Landwirt ohne 25-km/h-Schild mit einem nicht zugelassenen Anhänger fährt? Rogg: Dabei handelt es sich um ein Vergehen nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Dies ist eine Straftat. BWagrar: Welcher Straftatbestand liegt vor, wenn ein Landwirt mit 25-km/h-Schild an einem nicht zugelassenen Anhänger schneller als 25 km/h unterwegs ist? Rogg: Dies ist ebenfalls ein Vergehen nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz, es handelt sich also auch hier um eine Straftat. So etwas wird nicht...
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