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Die neue Grundsteuer rückt näher

Monatelang wurde in verschiedensten Medien die neue Grundsteuer thematisiert. In der Finanzverwaltung werden jetzt die Abläufe bekannt, wie dieses „Mammutprojekt" umgesetzt werden soll. Die ersten organisatorischen Festlegungen für diese zusätzliche Steuererklärung wurden publik gemacht, sodass nun klar ist, wie die Erstellung und Abgabe bewältigt werden kann. Geschehen soll dies elektronisch per Elster-Verfahren.
Veröffentlicht am
Hennadii Filchakov_shutterstock.com
Mit dem Gesetzesbeschluss des neuen Landesgrundsteuergesetzes BW hat die baden-württembergische Landesregierung eine Umsetzung der Grundsteuer in einer Art beschlossen, die nur für die Flurstücke in Baden-Württemberg gilt. Somit hat man die Möglichkeit eines Sonderweges genutzt. Im März 2022 wurde die Abgabe der Steuererklärungen für die Festsetzung der Grundsteuerwerte durch öffentliche Bekanntmachung in den regionalen Gemeindeblättern gestartet. Jeder Grundstückseigentümer, LuF-Betriebsinhaber oder Erbbauberechtigte, der zum 1. Januar 2022 ein Flurstück oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb besaß, muss dafür jeweils eine separate Steuererklärung abgeben. Als Abgabetermin wurde ein Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober...
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