Änderung Hopfengesetz
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Hopfenbeihilfe Die Bundesregierung will die Auszahlung der Hopfenbeihilfe ab dem kommenden Jahr weiter gewährleisten. Der Anfang April vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes schafft dafür die nationale Rechtsgrundlage. Die ab 1. Januar 2023 geltende EU-Verordnung über die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sieht vor, dass deutsche Erzeugerorganisationen für Hopfen weiterhin Beihilfen von jährlich bis zu 2,188 Millionen Euro erhalten können. Voraussetzung ist, dass Erzeugerorganisationen nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse anerkannt sind. Damit die EU-Hopfenbeihilfe gewährt werden kann, muss laut EU-Recht jede...
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