Gemeinsamer Antrag 2022
FIONA: 16. Mai ist Abgabeschluss
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Gemeinsamen Antrag noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, darauf hin, dies spätestens bis 16. Mai zu tun. Falls für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese weiterhin in Papierform direkt bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde fristgerecht einzureichen.
- Veröffentlicht am

Das Antragsverfahren FIONA läuft seit 8. März. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller haben ihren Antrag bereits elektronisch eingereicht. Wichtig: Nach Abschluss der Bearbeitung ist der Antrag zwingend per Knopfdruck über „Antrag einreichen" abzuschließen. Ansonsten ist der Antrag nicht rechtsgültig gestellt. Zum elektronischen Eingang des Antrags erhält der Antragsteller am Ende des Einreichprozesses eine Eingangsbestätigung. Der erfolgreiche Eingang des Antrags wird auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt. Zu jeder elektronisch erfolgten Einreichung wird die jeweilige Eingangsbestätigung in FIONA in der Dokumentenablage abgelegt. In der Ziffer 5 der Eingangsbestätigung sind individuell die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
