Gemeinsamer Antrag 2022
FIONA: 16. Mai ist Abgabeschluss
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Gemeinsamen Antrag noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, darauf hin, dies spätestens bis 16. Mai zu tun. Falls für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese weiterhin in Papierform direkt bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde fristgerecht einzureichen.
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Das Antragsverfahren FIONA läuft seit 8. März. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller haben ihren Antrag bereits elektronisch eingereicht. Wichtig: Nach Abschluss der Bearbeitung ist der Antrag zwingend per Knopfdruck über „Antrag einreichen" abzuschließen. Ansonsten ist der Antrag nicht rechtsgültig gestellt. Zum elektronischen Eingang des Antrags erhält der Antragsteller am Ende des Einreichprozesses eine Eingangsbestätigung. Der erfolgreiche Eingang des Antrags wird auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt. Zu jeder elektronisch erfolgten Einreichung wird die jeweilige Eingangsbestätigung in FIONA in der Dokumentenablage abgelegt. In der Ziffer 5 der Eingangsbestätigung sind individuell die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise...
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