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Einreiseverordnung

Veröffentlicht am
Verlängert bis Ende Mai Die Coronavirus-Einreiseverordnung wurde zum 28. April bis auf den 31. Mai verlängert. Für Saisonarbeitskräfte ergeben sich dadurch keine Änderungen. Da derzeit ohnehin keine Risikogebiete mehr ausgewiesen werden, bleibt es damit lediglich bei der Nachweispflicht bei der Einreise.
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