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Veröffentlicht am
Annette Mayer, AR
Kostenvoranschlag Wir wollen im Haus umfangreiche Arbeiten ausführen lassen und haben bei einer Firma um einen Kostenvoranschlag gebeten. Müssen wir dafür bezahlen? U. H. in G. Es kommt darauf an. Eine Bezahlung ist immer dann zulässig, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall sollten Kunden vorher immer nach dem Preis des Kostenvoranschlages und der Verrechnung des Betrages bei späterer Auftragserteilung fragen. Wie ein Kostenvoranschlag auszusehen hat, darüber gibt es keine Vorschriften. Er kann auch mündlich erfolgen. Aber: Klare schriftliche Vereinbarungen bewahren vor späterer Beweisnot. Unbedingt zu empfehlen ist, nur einen schriftlichen, möglichst detaillierten Kostenvoranschlag zu akzeptieren. Er sollte,...
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