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Glyphosat

Veröffentlicht am
Nicht krebserregend Die Einstufung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat als krebserregend ist „nicht gerechtfertigt". Zu dieser Einschätzung kommt der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). In der Stellungsnahme im Rahmen der Neubewertung des Wirkstoffes bestätigt die Behörde ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die mit zur Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte. Die ECHA kommt zu dem Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht die Kriterien für eine Einstufung von Glyphosat als zielorganspezifische Toxizität oder mutagene beziehungsweise reproduktionstoxische Substanz erfüllen. Das Gutachten wird bis Mitte August an die EU-Kommission und die Europäische...
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