Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
Finanzielle Förderung in Krisenzeiten
Die EU-Kommission hat Ende März eine Delegierte Verordnung über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren verabschiedet, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die EU-Landwirtschaft abzufedern. Mittlerweile liegt auch ein nationaler Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) vor.
- Veröffentlicht am
Für in Deutschland betroffene Landwirtinnen und Landwirte stehen insgesamt 180 Mio. Euro als Entlastung zur Verfügung (60 Mio. EU- und 120 Mio. Euro Bundesmittel). Auf Grundlage einer Stellungnahme des Thünen-Instituts sollen ausschließlich folgende Sektoren begünstigt werden (vorgesehene Beihilfen in Klammern): Freilandgemüse (386 €/ha Anbaufläche) Obstbau (126 €/ha Anbaufläche) Weinbau (64 €/ha Anbaufläche) Hühnermast (48 €/100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern) Putenmast (135 €/100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen) Entenmast (57 €/100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten) Schweinemast (128 €/100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen) Ferkelaufzucht (32 €/100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln) Sauenhaltung (99 € je...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.