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Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung

Finanzielle Förderung in Krisenzeiten

Die EU-Kommission hat Ende März eine Delegierte Verordnung über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren verabschiedet, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die EU-Landwirtschaft abzufedern. Mittlerweile liegt auch ein nationaler Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) vor.
Veröffentlicht am
180 Millionen Euro Krisenhilfe kommen zur Auszahlung.
180 Millionen Euro Krisenhilfe kommen zur Auszahlung.Silvia Rueß
Für in Deutschland betroffene Landwirtinnen und Landwirte stehen insgesamt 180 Mio. Euro als Entlastung zur Verfügung (60 Mio. EU- und 120 Mio. Euro Bundesmittel). Auf Grundlage einer Stellungnahme des Thünen-Instituts sollen ausschließlich folgende Sektoren begünstigt werden (vorgesehene Beihilfen in Klammern): Freilandgemüse (386 €/ha Anbaufläche) Obstbau (126 €/ha Anbaufläche) Weinbau (64 €/ha Anbaufläche) Hühnermast (48 €/100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern) Putenmast (135 €/100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen) Entenmast (57 €/100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten) Schweinemast (128 €/100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen) Ferkelaufzucht (32 €/100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln) Sauenhaltung (99 € je...
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