Kälbertransportalter wird zum 1. Januar angehoben
28 statt 14 Tage sind gesetzt
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Es bleibt dabei: Das Mindestalter für den Transport von Kälbern wird zum 1. Januar 2023 von bisher 14 auf 28 Tage angehoben. Ein niedersächsischer Antrag, die Übergangsfrist für die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung der Tierschutztransportverordnung von einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern, ist vergangene Woche im Agrarausschuss des Bundesrates knapp gescheitert. Im Januar war die Beratung im Ausschuss bis auf weiteres vertragt worden. Niedersachsen hatte jetzt die Wiederaufsetzung beantragt. Hauptargument in Hannover ist eine drohende Wettbewerbsverzerrung zulasten der hiesigen Betriebe. Verwiesen wird auch darauf, dass die EU-Kommission eine Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt habe...
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