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Umsatzsteuerpauschalierung

Steuersatz soll auf neun Prozent sinken

Kaum wurden die Anpassungen des Paragrafen 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Praxis umgesetzt, drohen die nächsten Nachteile für die Landwirtschaft: Der Pauschalsteuersatz soll ab 1. Januar 2023 von 9,5 auf 9,0 Prozent sinken. Das verändert die Einnahmen für Landwirte.
Veröffentlicht am
Bei einem geringeren Pauschalsteuersatz würden sich zum Beispiel die Einnahmen für einen Mäster, der pro Woche 50 Schweine verkauft, um 45 Euro verringern.
Bei einem geringeren Pauschalsteuersatz würden sich zum Beispiel die Einnahmen für einen Mäster, der pro Woche 50 Schweine verkauft, um 45 Euro verringern.agrarfoto
Mit der Änderung des Paragrafen 24 UStG zum 1. Januar 2022, wonach nur noch Landwirte die Pauschalierung beanspruchen können, die einen Jahresumsatz von 600.000 Euro nicht überschreiten, wurde auch der Steuersatz auf 9,5 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig wurde gesetzlich verankert, dass in einer jährlichen Überprüfung dieser anzuwendende Steuersatz geprüft, neu berechnet und dann zum nachfolgenden Jahresbeginn eventuell angepasst wird. Die Überprüfung erfolgt in der Berechnung eines Durchschnittswertes in einem Dreijahreszeitraum – aktuell also aus den Jahren 2018 bis 2020. Die Grundlage sind dabei die geltenden makroökonomischen Daten in diesem Betrachtungszeitraum, die aus der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung herangezogen werden. In...
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