Anbauer für heimische Wildpflanzen gesucht
Regiosaatgut ist oft Mangelware
Wildpflanzen bieten Kleinlebewesen Nahrung und Unterschlupf. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der freien Natur daher nur Pflanzen ausgebracht werden, die im jeweiligen Gebiet ihren genetischen Ursprung haben. Doch vielerorts fehlt es am Saatgut. Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg hat bei einer Tagung in Wolfegg auf dieses Problem aufmerksam gemacht.
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Anhand klimatischer und naturräumlicher Eigenschaften ist das Bundesgebiet in 22 Ursprungsgebiete unterteilt. Seit März 2022 darf nach dem Bundesnaturschutzgesetz bei Einsaaten in der freien Natur nur noch gebietsheimisches Saatgut ausgebracht werden. Dieses muss von Wildpflanzen aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet gewonnen, vermehrt und geerntet werden. Noch gibt es eine Übergangsregelung bis März 2024, die es erlaubt, Saatgut aus benachbarten Regionen einzusetzen, sofern die zuständige Naturschutzbehörde dies genehmigt. Dennoch drängt die Zeit, denn im Ursprungsgebiet 17 „Südliches Alpenvorland" mangelt es an Regiosaatgutmischungen. Aber nicht nur dort. Auch in anderen Regionen fehlen die Samen von Wildpflanzen, die beispielsweise auch...
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