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Serie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027

Neues zur Landschaftspflegerichtlinie

In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027. Mit Beginn der neuen Förderperiode wird auch die Landschaftspflegerichtlinie in Teilen angepasst.
Veröffentlicht am
Silvia Ruess
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist seit fast 40 Jahren das zentrale Förderinstrument für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen in Baden-Württemberg. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen – mit Fokus auf den Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) – vorgestellt. Im Vertragsnaturschutz können sich Landwirtinnen und Landwirte mit fünfjährigen Verträgen zu einer extensiven Bewirtschaftung und Pflege von Flächen (sowohl von „Brutto"- als auch von „Nicht-Brutto-Flächen") verpflichten und erhalten dafür eine Förderung, die den Mehraufwand und den Minderertrag im Vergleich zur herkömmlichen Bewirtschaftung abdeckt (siehe www.foerderung.landwirtschaft-bw.de/ ). Für eine Förderung sind bestimmte Auflagen zur Bewirtschaftung und...
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