Tierseuchenkasse unterstützt bei EHV-1
Zuschuss zur Impfung
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EHV-1 bei Pferden: Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 1. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10 Euro je Impfung. Der Zuschuss wird für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr gewährt und wird direkt an den Impftierarzt ausgezahlt. Eine Direktzahlung an den Tierhalter oder Eigentümer des geimpften Tieres ist nicht möglich. Die Antragsstellung erfolgt durch den bei der TSK gemeldeten Tierhalter bis zum 31. März des Folgejahres. Der Impftierarzt muss die Impfung auf dem Antrag bestätigen. Nach Ablauf der Antragsfrist erfolgt die Antragsbearbeitung und, bei Erfüllung aller Voraussetzungen, die Auszahlung an den Impftierarzt. Der bei der TSK gemeldete...
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