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Serie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027

Förderung fürs Streuobstland Baden-Württemberg

In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027. Das MLR erläutert im Folgenden die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Obst- und Gemüseanbau beziehungsweise der Streuobstförderung in Baden-Württemberg.
Veröffentlicht am
Im GAP-Strategieplan Deutschland ist in der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Förderung des Sektors Obst und Gemüse angegliedert. Die Erhaltung und der Ausbau von landestypischen Streuobstbeständen werden in Baden-Württemberg sowohl in der Zweiten Säule der GAP gefördert als auch mit reinen Landesmitteln unterstützt. Sektorprogramm Obst und Gemüse Die Europäische Union verfolgt mit der Maßnahme „Sektorprogramm Obst und Gemüse" das Ziel, die Marktposition der Obst- und Gemüseerzeuger zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Förderung wendet sich ausschließlich an bestehende oder noch neu zu gründende Erzeugerorganisationen im Obst und Gemüsebau. Durch die Planung und Bündelung des Angebotes sowie der...
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