Serie zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027
Blühmischung mit Förderung
In dieser Serie gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027. In diesem Teil geht es um Brachemanagement, Blühflächen und Mischungen sowie eine umweltbewusste Pflanzenerzeugung.
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In der neuen Förderperiode werden Maßnahmen im badenwürttembergischen Agrarumweltprogramm „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl II" (FAKT II) fortgeführt, andere über die Öko-Regelungen der Ersten Säule. Im Folgenden wird ein Überblick zum aktuellen Stand gegeben – vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission. Öko-Regelungen der Ersten Säule: Gemäß GAP-Direktzahlungen-Gesetz werden als sogenannte Öko-Regelungen (ÖR) unter anderem die Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland (ÖR 1b) oder in Dauerkulturen (ÖR 1c) gefasst. Genaueres regelt die GAP-Direktzahlungen-Verordnung. Diese enthält in Anhang 1 zu Anlage 5 eine Liste mit zulässigen Arten für...
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