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Gemeinsamer Antrag

FAKT-II wird konkret

In den nächsten Tagen erhalten alle Antragstellenden des Gemeinsamen Antrags 2022 ein Schreiben des Ministeriums Ländlicher Raum mit Informationen zum FAKT II und zum Antragsverfahren.
Veröffentlicht am
Die für das neue FAKT-II gültige Broschüre steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission und kann unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/FAKT-II abgerufen werden. Neue Fördermaßnahmen sind in der Broschüre in einer Übersicht grün markiert. Ebenso bietet eine Tabelle eine Übersicht, welche FAKT-Maßnahmen untereinander, in welchem Maße und mit welchen Ökoregelungen der GAP kombiniert werden können. Der Förderantrag für das FAKT 2023 kann voraussichtlich ab dem 01.12.2022 bis zum 31.01.2023 gestellt werden. Der Auszahlungsantrag erfolgt dann im Rahmen des Gemeinsamen Antrags im Frühjahr 2023. Förderantrag und Auszahlungsantrag werden getrennt bewilligt. Der Förderantrag ist zwingend...
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