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Vergütungsfrist bis zum 30. September

Agrardiesel

Veröffentlicht am
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Damit soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden. Ab dem 1. Januar 2013 gibt es folgende Entlastungssätze: Gasöl: 0,21480 Euro je Liter, Pflanzenöl: 0,45000 Euro je Liter und Biodiesel: 0,45033 Euro je Liter. Der Antrag ist bis zum 30. September dieses Jahres beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen und bezieht sich auf den Dieselverbrauch von 2021. Grundsätzlich ist der Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls ( www.zoll-portal.de ) und der Elster-Registrierung zu stellen. Dazu muss man auf...
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