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Sozialwahlen zur Vertreterversammlung

Sozialwahlen in Prüfung

Das Bundessozialgericht befasste sich in dieser Woche damit, ob die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 ungültig waren und deshalb wiederholt werden müssen. Das Ergebnis lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor.
Veröffentlicht am
Dabei geht es in zwei Verfahren der Verhandlung am 13. Oktober um die Frage, ob die Wahl ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt werden durfte. Aller Voraussicht nach wird das Bundessozialgericht direkt im Anschluss an die Verhandlung seine Urteile verkünden. Wie diese ausfallen werden, gilt als offen. Sollten die Kasseler Richter die Entscheidungen des Landessozialgerichts bestätigen und den Klägern Recht geben, hätte dies aller Voraussicht nach unmittelbare Auswirkungen auf die Sozialwahl 2023, die derzeit vorbereitet wird. Vorschlagslisten für die nächste Sozialwahl müssen bis zum 17. November 2022 beim Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingereicht...
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