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Sozialwahlen

Veröffentlicht am
Klage zurückgewiesen Die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 sind fehlerfrei ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden. Sie sind deshalb gültig und nicht zu wiederholen. Das hat der Zweite Senat des Bundessozialgerichts vergangene Woche in Kassel entschieden. Das oberste Gericht hat in letzter Instanz die Wahlanfechtungsklagen gegen die im Jahr 2017 durchgeführte Wahl zur Vertreterversammlung in der Gruppe der Selbstständigen ohne Arbeitskräfte abgewiesen. Die Sozialwahlen 2023 können somit rechtssicher durchgeführt werden.
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