Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Feuerwerk an Silvester

Des einen Freud, ...

Veröffentlicht am
Copyright 2012 Mathias Rosenthal/Shutterstock.
Seit 29. Dezember wird Silvesterfeuerwerk verkauft. Das baden-württembergische Umweltministerium (UM) erklärt, dass Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 gezündet werden düfen. In manchen Kommunen bestehen engere zeitliche Einschränkungen; in bestimmten Teilen einer Gemeinde kann das Zünden von Feuerwerk auch komplett verboten sein. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt. Außerdem sind Silvesterfeuerwerke in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern zum Schutz vor Bränden verboten. Um Brände zu vermeiden, empfiehlt das UM über den Jahreswechsel Dachfenster geschlossen zu halten und keine brennbaren...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.