Feuerwerk an Silvester
Des einen Freud, ...
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Seit 29. Dezember wird Silvesterfeuerwerk verkauft. Das baden-württembergische Umweltministerium (UM) erklärt, dass Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 gezündet werden düfen. In manchen Kommunen bestehen engere zeitliche Einschränkungen; in bestimmten Teilen einer Gemeinde kann das Zünden von Feuerwerk auch komplett verboten sein. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt. Außerdem sind Silvesterfeuerwerke in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern zum Schutz vor Bränden verboten. Um Brände zu vermeiden, empfiehlt das UM über den Jahreswechsel Dachfenster geschlossen zu halten und keine brennbaren...
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