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Abgabefristen auch bei Grundsteuer A im Auge behalten

Frist für Grundsteuererklärung B läuft ab

Bei der Verabschiedung des neuen Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg hat sicherlich niemand gedacht, dass die Umsetzung des einfach gehaltenen Rechts in der Praxis so große Probleme bereiten wird. Die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärungen zur Grundsteuer B wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert. Geblieben sind jedoch die gleichen Probleme wie zuvor.
Veröffentlicht am
Die Erklärungen zur Grundsteuer A werden in diesen Tagen von den Finanzämtern verschickt. In den Schreiben sind im Anhang die betroffenen Flurstücke bereits aufgelistet. 
Die Erklärungen zur Grundsteuer A werden in diesen Tagen von den Finanzämtern verschickt. In den Schreiben sind im Anhang die betroffenen Flurstücke bereits aufgelistet. 
Durch die verlängerte Abgabefrist für die zu erstellenden Erklärungen hatte die Landesregierung gehofft, mehr Zeit für die Lösung ihrer eigenen „Baustellen" zu erhalten. Noch immer fehlen in verschiedenen Gutachterausschüssen im Land die Bodenrichtwerte, welche elektronisch im Portal „BORIS" eingestellt werden müssen, um sie jedermann zugänglich zu machen. Streikten anfangs die Softwareprogramme und Server wegen Überlastung, gibt es bis heute immer wieder EDV-Verbindungsprobleme bei der elektronischen Erstellung und Übermittlung der Erklärungen. Da bisher trotz Fristverlängerung erst gut 50 Prozent der Erklärungen abgegeben wurden, stellt sich die Frage, wie es weitergehen kann. Für die Abgabe der Grundsteuer B Erklärungen (Grundvermögen)...
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