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Giftköder gefährden unsere heimische Tierwelt Aktuell erreichen die Stabsstelle für Tierschutz Bürgeranfragen mit Hinweisen auf eine Firma mit Sitz in den USA, welche über einen Onlinehandel Produkte in Deutschland vertreibt. Die Firma bietet Giftköder und Vergrämungsprodukte für Insekten, Weichtiere und Wirbeltiere aller Art an, darunter Reptilien und Säugetiere. Es ist davon auszugehen, dass ihr Gebrauch in sehr vielen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Einige der dort genannten Tiere unterliegen dem Jagdrecht, stehen unter Artenschutz oder sind sogar vom Aussterben bedroht. So werden unter den Zieltierarten beispielsweise Füchse, Wildschweine oder Kaninchen aufgeführt (Jagdrecht). Gemäß dem Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer ein Wirbeltier vorsätzlich und ohne vernünftigen Grund tötet, begeht eine Straftat. „Bedauerlicherweise wird die Herstellung und der Verkauf tierschutzwidriger Produkte immer noch als zulässig angesehen. Ebenso ist der Erwerb dieser Produkte nicht ausdrücklich verboten, was dem Käufer die Legalität der Anwendung suggeriert", so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord. Bereits das bloße Auslegen eines Giftköders – auch wenn noch kein Tier diesen aufgenommen hat – wird gemäß Tierschutzgesetz als eine Anwendung eingeordnet und ist bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld belegt. Kommt dabei ein Wirbeltier zu Tode, stellt die Handlung sogar einen Straftatbestand dar. Zu diesen Verboten gibt es nur eine nennenswerte Ausnahme: „Schädlinge", darunter fallen unter anderem Ratten, dürfen von Privatpersonen im eigenen häuslichen Bereich oder durch Schädlingsbekämpfer mit Gift getötet werden. Aus der Anwendungsbeschreibung der Köder ging hervor, dass manche Substanzen als Teig zubereitet, andere als Futter verstreut werden sollten. Sollte doch seit Anfang des Jahres etwas in den Handel geraten sein, rät die Stabsstelle bei verdächtigen Ködern, diese unter Einhaltung eigener Schutzmaßnahmen zu entfernen und die Polizei zu informieren.
Giftköder gefährden unsere heimische Tierwelt Aktuell erreichen die Stabsstelle für Tierschutz Bürgeranfragen mit Hinweisen auf eine Firma mit Sitz in den USA, welche über einen Onlinehandel Produkte in Deutschland vertreibt. Die Firma bietet Giftköder und Vergrämungsprodukte für Insekten, Weichtiere und Wirbeltiere aller Art an, darunter Reptilien und Säugetiere. Es ist davon auszugehen, dass ihr Gebrauch in sehr vielen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Einige der dort genannten Tiere unterliegen dem Jagdrecht, stehen unter Artenschutz oder sind sogar vom Aussterben bedroht. So werden unter den Zieltierarten beispielsweise Füchse, Wildschweine oder Kaninchen aufgeführt (Jagdrecht). Gemäß dem Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer ein Wirbeltier vorsätzlich und ohne vernünftigen Grund tötet, begeht eine Straftat. „Bedauerlicherweise wird die Herstellung und der Verkauf tierschutzwidriger Produkte immer noch als zulässig angesehen. Ebenso ist der Erwerb dieser Produkte nicht ausdrücklich verboten, was dem Käufer die Legalität der Anwendung suggeriert", so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord. Bereits das bloße Auslegen eines Giftköders – auch wenn noch kein Tier diesen aufgenommen hat – wird gemäß Tierschutzgesetz als eine Anwendung eingeordnet und ist bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld belegt. Kommt dabei ein Wirbeltier zu Tode, stellt die Handlung sogar einen Straftatbestand dar. Zu diesen Verboten gibt es nur eine nennenswerte Ausnahme: „Schädlinge", darunter fallen unter anderem Ratten, dürfen von Privatpersonen im eigenen häuslichen Bereich oder durch Schädlingsbekämpfer mit Gift getötet werden. Aus der Anwendungsbeschreibung der Köder ging hervor, dass manche Substanzen als Teig zubereitet, andere als Futter verstreut werden sollten. Sollte doch seit Anfang des Jahres etwas in den Handel geraten sein, rät die Stabsstelle bei verdächtigen Ködern, diese unter Einhaltung eigener Schutzmaßnahmen zu entfernen und die Polizei zu informieren.Copyright 2013 Andrea Izzotti/Shutterstock. No use without permission.
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