Verlängerung FAKT-II-Antrag
Bis 15. Februar
- Veröffentlicht am
Der Antragszeitraum für den FAKT II-Förderantrag und für den erstmals online zu stellenden Förderantrag Handarbeitsweinbau wurde vom Ministerium Ländlicher Raum bis 15. Februar 2023 verlängert. Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet und sollte ursprünglich zum 31. Januar 2023 enden. Ein fristgerecht über FIONA eingereichter Förderantrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren. Informationen zu FIONA und zum Förderantrag unter www.fiona-antrag.de.
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