Geflügelpest im Landkreis Ansbach: 15.000 Puten betroffen
Wie der Landkreis Ansbach am 13. März mitteilte, wurden auf Anordnung des Veterinäramtes in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen rund 15.000 Mastputen gekeult.
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Grund war der dringende Verdacht auf einen Ausbruch der tödlich verlaufenden Geflügelpest. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht auf eine Infektion mit der hochpathogenen Aviäre Influenza (HPAI) mittlerweile bestätigt.
Das Veterinäramt wurde am Wochenende von Polizei und Hoftierarzt über verendete Tiere informiert und hatte darauf umgehend notwendige Schritte eingeleitet, um das potenzielle Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Vom Landratsamt Ansbach wurde der Betrieb gesperrt und die tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet.
Technisches Hilfswerk und Freiwillige Feuerwehr im Einsatz
Bereits am vergangenen Sonntag wurden von der Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen verendete Tiere vom Betrieb im Leutershäuser Stadtteil Frommetsfelden abtransportiert. Das Technische Hilfswerk Dinkelsbühl errichtete eine Desinfektionsschleuse. Um die Bewegungen im Umfeld des Hofes auf ein Minimum zu beschränken, übernahmen Freiwillige Feuerwehren die erforderlichen Absperrungen. Am Montag wurde der restliche Bestand gekeult.
Auch ohne diesen Schritt wäre den Mastputen aufgrund des aggressiven Geflügelpest-Virus der Tod gewiss, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des für den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach zuständigen Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach. „Puten sind noch einmal deutlich empfindlicher als Wassergeflügel und auch die Viruslast kann bei dieser Tierart um ein Vielfaches erhöht sein. Daher ist unser schnelles Eingreifen geboten gewesen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden so weit als möglich zu begrenzen“, so Dr. Zechmeister weiter.
Zur Ursache des potenziellen Geflügelpest-Ausbruchs können aktuell keine Angaben gemacht werden. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Amtstierarztes hat der betroffene Betrieb die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beachtet, baulich befinden sich die Anlagen in guten Zustand. „Mit der Keulung wird im Betrieb die Viruslast auf null gesetzt. Nach einer Übergangsphase wird eine Wiederaufnahme möglich“, so Dr. Zechmeister.
Das Veterinäramt ist aktuell damit befasst, im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk einzurichten. Welche Gemeinden sich in diesem Sperrbezirk befinden und welche Einschränkungen damit verbunden sind, wird baldmöglichst veröffentlicht.