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Auslegung zum Mindesttransportalter

28 Tage gelten ohne Ausnahme

Veröffentlicht am
Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) hat in einem Schreiben an den Landesbauernverband (LBV) klargestellt, dass das geänderte Transportalter für Kälber auf nun über 28 Tage unabhängig vom endgültigen Transportziel gilt, egal ob dieses in Deutschland oder in anderen EU-Staaten liegt. Damit ist auch eine Beförderung von Kälbern unter 28 Tagen zu nationalen Sammelstellen nicht mehr zulässig. Diese Auslegung vertreten auch die Länder Sachsen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, allerdings steht eine bundeseinheitliche Regelung noch aus. Für die Altersberechnung ist zu beachten, dass der Geburtstag als Tag Null gezählt wird und der Transport frühestens mit Ablauf des 27. Lebenstages erfolgen darf.
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