Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Rote Gebiete in Baden-Württemberg
Am Mittwoch hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg ein Urteil gesprochen: Die digitale Verkündung der Gebietsausweisung der Nitrat- und Phosphatgebiete entspreche nicht der ordnungsgemäßen Verkündigung des Gesetzes. Doch was bedeutet dieses Urteil nun für die Landwirte in Baden-Württemberg?
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil die digitale Verkündung der Gebietsausweisung der Nitrat- und Phosphatgebiete bemängelt und die entsprechenden Regelungen in § 2 Abs. 2 und 3 sowie die Anlagen 1 bis 4 der Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) für unwirksam erklärt. Der Grund ist, dass die Abgrenzung der Gebiete im Maßstab 1:5000 nur digital abrufbar ist und nicht in niedergelegten Karten erfolgte. Der Verwaltungsgerichtshof ist der Auffassung, dass dies nicht dem Verkündungsgesetz von Baden-Württemberg entspricht. Somit handelt es sich um einen formellen Fehler, der jedoch geheilt werden kann, heißt...
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