Bestände kontrollieren
Schnecken auf jungen Rübenpflanzen
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Gefährdete Rübenflächen sollten mit Jutesäcken, Brettern (Größe circa 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien auf das Vorkommen von Nacktschnecken kontrolliert werden. In Schutzgebieten gilt die Vorgabe A 2.3. Dort muss die Kontrolle unmittelbar nach der Saat an mindesten zwei Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) erfolgen. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit Metaldehyd-haltigem Schneckenkorn. So können wieder abgewanderte Schnecken anhand der Schleimspuren erfasst werden. Bis zum Erreichen des 4-Blattstadiums gilt der Bekämpfungsrichtwert von einer Schnecke pro Kontrollstelle in 1 bis 2 Tagen. Danach richten die Nacktschnecken kaum wirtschaftliche Schäden an. Wenn in Schutzgebieten ein Schaden nur...
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