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Stoffstrombilanzverordnung

Damit keine Nährstoffe verloren gehen

Die „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen", kurz Stoffstrombilanzverordnung, erfordert seit 1. Januar 2018 die Darstellung der Nährstoffflüsse „in den" und „aus dem" landwirtschaftlichen Betrieb. Seit Januar 2023 sind nun deutlich mehr Betriebe bilanzierungspflichtig.
Veröffentlicht am
Alle Nährstoffe die in den Berieb kommen oder ihn verlassen werden erfasst.
Alle Nährstoffe die in den Berieb kommen oder ihn verlassen werden erfasst.
Hintergrund der Bilanzierung ist, dass bei der guten fachlichen Praxis ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb sichergestellt und Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich vermieden werden sollen. Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen? Die Stoffstrombilanzverordnung sieht eine zweistufige Einführung vor, deshalb wurde ab 1. Januar 2023 der Geltungsbereich deutlich erweitert. Demnach sind Betriebsleiter von landwirtschaftlichen Betrieben bilanzierungspflichtig, die mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften oder mehr als 50 Großvieheinheiten halten oder mehr als 750 kg Gesamtstickstoff in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen. Außerdem sind...
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