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Düngeverordnung

Veröffentlicht am
Dokumente sammeln Im Falle einer Betriebskontrolle durch das Landwirtschaftsamt müssen Sie Dokumente zur Düngeverordnung in Ihren Unterlagen bereithalten. Alle schriftlichen Unterlagen zur Düngeverordnung müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Zu diesen Unterlagen gehören: Düngebedarfsermittlung, N min -Ergebnisse je Kultur, Inhaltsstoffe Wirtschaftsdünger, Grundbodenuntersuchungen, Dokumentation der Düngung, betrieblicher Nährstoffeinsatz pro Jahr, Stoffstrombilanz und Weidetagebuch.
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