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Umsatzsteuerbefreiung

Veröffentlicht am
PV auf Stalldächern Bisher war unklar, ob die im Jahressteuergesetz 2022 festgelegte Umsatzsteuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen auch für Anlagen auf Stalldächern gilt. Außerdem stellte sich die Frage, ob die Steuerbefreiung auch für Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt peak (kWp) gilt, meldet der Pressedienst von Ecovis. Alle Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sind von der Umsatzsteuer befreit. Dabei ist es unerheblich, ob der Anlagenbetreiber sie auf einem Gewerbebetrieb, Stall oder Privathaus installiert. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp gilt die Befreiung nur für bestimmte Gebäude. Konkret betrifft das PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder Wohnungen, auf öffentlichen Gebäuden sowie auf anderen...
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