Erlösabschöpfung läuft aus
Strompreisbremse
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Die Bundesregierung hat die zeitlich befristete Regelung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) nicht verlängert, wie das Bundeswirtschaftsministerium vergangene Woche in Berlin mitteilte. Damit bleibt die Erlösabschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume begrenzt, also vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 sowie vom 1. April 2023 bis zum 30. Juni 2023. Ziel der Maßnahme war es, die durch die Strompreisbremse anfallenden Kosten über den Strommarkt zu refinanzieren. Von der Regelung betroffen waren beziehungsweise sind noch alle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt. Biogasanlagen sind erst ab einer Bemessungsleistung von mehr als einem Megawatt abschöpfungsrelevant.
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