Kükentötungsverbot
Fristverlängerung beschlossen
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Auch nach dem 31. Dezember 2023 können bis zum 13. Bruttag Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung oder der Abbruch des Brütens bei Legeküken erfolgen. Nachdem sich vergangene Woche im Bundesrat keine Mehrheit fand, wegen der geplanten Änderung des „Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens" den Vermittlungsausschuss anzurufen, kann die vom Bundestag beschlossene Fristverlängerung in Kraft treten. Nach geltendem Recht wäre dies ab dem 1. Januar 2024 schon ab dem siebten Bruttag des Hühnerembryos nicht mehr möglich gewesen.
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