
BVMG: Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung
Der Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e. V. (BVMG) hat eine Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung erstellt.
von DGS Redaktion Quelle BVMG erschienen am 18.06.2024Die innerhalb des Bundesverbandes Mobile Geflügelhaltung e. V. etablierte Arbeitsgruppe „Geflügelschlachtung“ hat die Hygieneleitlinie „Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung“ erarbeitet.
Die Leitlinie richtet sich an Geflügelbetriebe, die jährlich weniger als 10.000 Stück Geflügel auf ihrem Hof schlachten und vermarkten möchten. Sie dient als umfassende Unterstützung bei der Planung für Betriebe. Gleichzeitig bietet sie Geflügelhaltern eine Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung, ob sie das „Projekt eigene Hofschlachtung“ angehen sollten.
Die Leitlinie wurde über ein mehrjähriges Verfahren mit allen Bundesländern abgestimmt, über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft und über den Lebensmittelverband Deutschland e. V. in Brüssel zur Notifizierung eingereicht. Das Anerkennungsverfahren wurde im April 2023 abgeschlossen.
Die Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung kann direkt bei dem BVMG bestellt werden.