Europäische Regelungen zum Fahrtenschreiber
Mit der europäischen Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 11. April 2006 werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßenverkehr festgelegt. Die Verordnung soll unter anderem den Wettbewerb angleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit verbessern.
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Die Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr: - für Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, - für Personenbeförderung mit Fahrzeugen die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesen Zweck bestimmt sind. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Beförderung im Straßenverkehr“ jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen mit einer zulässigen...


