Polnische Erntehelfer korrekt anmelden
Die Zeiten der Übergangsregelung sind vorbei. Ausländische Saisonarbeitskräfte sind sozialversicherungspflichtig. Was das für den Landwirt zur neuen Ernte heißt, erläuterte die Steuerberatungsgesellschaft mbH Dr. Schnekenburger aus Ravensburg ihren Mandanten vergangene Woche.
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Dass er keinem raten kann, bei diesem Thema den Kopf in den Sand zu stecken, erklärte der Geschäftsführer Ernst Schnekenburger zu Beginn. Es sei nicht absehbar, dass die polnische Regierung auf Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe verzichten werde. Ein Ende des Bürokratieaufwandes scheint nicht in Sicht. Nach welchem Recht versichern? Wie in BW agrar (Ausgabe 22/2006, S. 21) berichtet sind Saisonarbeitskräfte im Wohnsitzland grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Rentner, Hausfrauen oder Arbeitslose aus Polen fallen dennoch unter das deutsche Recht. Welche Sozialversicherung für welchen Arbeitnehmer zuständig ist, ist in Tabelle 1 dargestellt. Gewissheit verschafft allerdings erst die Bestätigung E 101 der polnischen...