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Nach der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 gelten ab dem 1. Januar 2007 neue Mehrwertsteuersätze.
Veröffentlicht am
Der allgemeine Steuersatz beträgt dann 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz bleibt bei sieben Prozent, für pauschalierende Landwirte gilt ein Steuersatz von 10,7 Prozent, für forstwirtschaftliche Erzeugnisse 5,5 Prozent. Die "Zusatzsteuer" für Wein, Alkohol, Getränke und Sägewerkerzeugnisse steigt von sieben auf 8,3 Prozent. Ob die Anhebung des pauschalen Steuersatzes von neun auf 10,7 Prozent für pauschalierende Betriebe ausreicht, um die Umsatzsteuererhöhung um drei Prozent bei einer großen Anzahl der Produktionsmittel auszugleichen, lässt sich nur betriebsindividuell klären. Nach Abschluss der Buchungsarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 sollten die Buchstellen und Steuerberater für die betroffenen Betriebe...
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