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Tierhalter dürfen bei BHV1 Sanierung nicht nachlassen

Baden-Württemberg startet in die Schlussphase der BHV1-Sanierung. Laut Tierseuchenkasse (TSK) müssen die letzten Reagenten bis zum 31. März 2015 die Ställe verlassen haben. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 hatte die TSK die Beihilfen für die Tiere bis zu 5 Jahre alt auf 600 Euro und für Tiere älter als 5 Jahre auf 400 Euro erhöht. Beihilfefähig sind auch Reagenten (Rinder und Kühe), die in den Export verkauft werden, so die TSK.

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Damit ist Baden-Württemberg in Sachen Beihilfe bundesweit führend. Dass es vom Land außer einem Notfonds in Höhe von 150.000 Euro für Härtefälle kein Geld für die betroffenen Betriebe geben soll, stößt in der Branche auf Unverständnis. Laut Agrarministerium haben 3200 Rinder im Land das so genannte Rinderherpes-Virus – diesen Tieren droht nun die Schlachtbank oder der Export.Dabei ist die Sanierung der Betriebe offiziell bereits seit dem Jahr 2000 in vollem Gang, von Seiten der Zuchtverbände sogar bereits seit den 90er Jahren. Für alle Rinderhalter ist es ein großes Anliegen, dass das Land den Status BHV1-frei endlich erreicht. Noch rund 100 Sanierungsbetriebe (0,5 Prozent) haben BHV1-positive Rinder im Bestand. Von einer Million Rindern...
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