Tierhalter dürfen bei BHV1 Sanierung nicht nachlassen
Baden-Württemberg startet in die Schlussphase der BHV1-Sanierung. Laut Tierseuchenkasse (TSK) müssen die letzten Reagenten bis zum 31. März 2015 die Ställe verlassen haben. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 hatte die TSK die Beihilfen für die Tiere bis zu 5 Jahre alt auf 600 Euro und für Tiere älter als 5 Jahre auf 400 Euro erhöht. Beihilfefähig sind auch Reagenten (Rinder und Kühe), die in den Export verkauft werden, so die TSK.
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