Gebäudesanierung
Maßnahmen von der Steuer absetzbar
Der Gesetzgeber will energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerlich fördern. Ab Januar 2020 sollen Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie ihre Kosten energetischer Sanierungen von der Steuer absetzen können.
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Abgesetzt werden können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro Einkommenssteuer je Objekt. Das Haus oder die Wohnung muss mindestens zehn Jahre alt sein. Mit den Maßnahmen darf frühestens am 1. Januar 2020 begonnen werden. Der Zeitraum läuft über zehn Jahre, bis spätestens 2029 sollten deshalb die Maßnahmen abgeschlossen sein.
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